Zu 2. Die bisherige Formulierung fordert Grünlandumbruch und dessen Umwandlung in Ackerland rund um WEAs, das kann angesichts des massiven Grünlandschwunds in Brandenburg nicht unser naturschutzpolitischer Ernst sein; Das grundsätzliche Problem, dass WEA-Betreiber beauflagt werden sollen die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen durch Dritte (Flächeneigentümer bzw. Landwirtschaftsbetrieb) sicherzustellen, lasse ich mal außen vor. Vermutlich wird so eine Auflage mangels Durchsetzbarkeit zum Wegfall ausgewiesener Windeignungsgebiete führen.
zu 5. Das Ziel des Antrages ist es Windenergie naturverträglich auszubauen. Die bisherige Formulierung legt den Schwerpunkt einseitig auf die Begrenzung, aber nicht auf die Zielerreichung 2 Prozent; durch die Formulierung "zugleich" wird Gleichwertigkeit hergestellt;
zu 6. die Vergleichsflächen im Abwägungsprozess sind im Regelfall nicht artenreiches Offenland sondern ausgeräumte landwirtschaftliche Nutzflächen; artenreiches Offenland ist per se ökologisch wertvoller als Kiefernmonokulturen, bei Äckern sieht das möglicherweise anders aus.
zu 9. redaktionelle Ergänzung