Der Windkrafterlass des Landes Bandenburg von 2009 empfahl den Regionalen Planungsgemeinschaften als Richtentfernung von WEA von der Wohnbebauung 1.000 m. Damals waren die neuen Anlagen 160 m hoch. Das entspricht 6,25 H. Im Windkrafterlass wird darauf hingewiesen, dass bei zunehmender Höhe auch die Abstände zur Wohnbebauung vergrößert werden könnten. Das heißt: wo damals nach 1.000 Metern 160 m hohe Anlagen stehen konnten, können jetzt nach diesem LDK-Antrag heute 200 m hohe Anlagen stehen. Und da die Anlagen weiter wachsen – es gibt schon Anträge für 230 m -, sind bald auch 250 m möglich (= 4 H).
Daher fordert der Kreisverband Prignitz seit zwei Jahren: 6 H, aber mindestens 1.000 m. Das bedeutet, dass bei 1.000 m Abstand nur 167 m hoch gebaut werden darf, und 200 m hohe Anlagen 1.200 m von der Wohnbebauung entfernt sein müssen. Von dem Antrag des KV Prignitz, der auf zwei LDK’s gestellt wurde, findet sich in diesem LDK-Antrag nichts. Das heißt: Die Brandenburger Bündnisgrünen haben offenbar keine Probleme damit, wenn in 1.000 Metern Entfernung von der Wohnbebauung in wenigen Jahren 250 m hohe WEA stehen.