Veranstaltung: | 38. Landesdelegiertenkonferenz Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 5.1. S-Anträge (Satzung) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.10.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.10.2016, 20:59 |
S2: Gründe für einen Parteiausschluss (Satzung des Landesverbands)
Antragstext
In § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Landesverbandes wird
„vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen das Programm von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Brandenburg verstoßen hat und der Partei nachweislich schweren
Schaden zugefügt hat“
ersetzt bzw. ergänzt durch:
„vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg verstoßen hat und der Partei damit schweren
Schaden zugefügt hat“
Begründung
Als Gründe für einen Parteiausschluss ist in der Satzung des Landesverbandes der Verstoß gegen Satzung oder Programm der Partei genannt. Im Parteiengesetz sowie in der Satzung des Bundesverbandes werden jedoch als Gründe der Verstoß gegen Satzung, Grundsätze sowie Ordnung aufgelistet.
Ein Parteiprogramm hat lediglich eher einen aktuellen Charakter. Es kann daher durch konkrete politische Ereignisse durchaus auch einmal überholt werden. Die Grundsätze und Ordnung stehen jedoch für das Grundverständnis einer Partei. Nur wer gegen dieses Grundverständnis verstößt, sollte daher nicht mehr mit der Partei in Verbindung gebracht werden und nicht mehr Mitglied sein.
In der Landessatzung sollen daher die entsprechenden Formulierungen aus dem Parteiengesetz übernommen werden.