Diese Begründung gilt für diesen und die darauf folgenden ÄA des KV PM zum S1 - es war eigentlich als ein ÄA gedacht, ist aber technisch so nicht umsetzbar, also drei ÄA.
Begründung zum Änderungsantrag:
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Der Antrag in seiner Grundform geht in die richtige Richtung und wird unterstützt.
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Jedoch lässt die Regelung bisher noch zu viel Spielraum, ob und in welcher Zeit die Ablehnung eines Antrages zu einem nachvollziehbaren Ergebnis führen soll. Insbesondere belässt die Regelung eine Zurückweisung zu lange ausschließlich in der Beziehungsebene zwischen Ortsverband/ unterster Gliederungsebene und Antragsteller.
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Daher wird die Entscheidung spätestens mit der nächsten regulären Sitzung der untersten Vorstands- bzw. Versammlungsebene verknüpft.
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Im seltenen Fall einer Zurückweisung führt die Verpflichtung zur selbständigen Unterrichtung des Vorstandes der nächst höheren Ebene bereits nach der ersten Entscheidung zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit und erschwert die Verzögerung der Entscheidung.
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Insgesamt unterstreicht die Ergänzung zusätzlich zur bisher beantragten Regelung, dass die Zugänglichkeit der Partei für neue Mitglieder einen hohen Stellenwert besitzt und die Zurückweisung nicht den Anschein einer Willkürlichkeit durch Verfahrenslücken besitzen darf. Gleichzeitig wird die Konformität mit der Bundessatzung erreicht und das Antragsverfahren in einen zeitlich und nachvollziehbaren Rahmen gekleidet.