Kommunaler Wohnraum geht verloren, wenn er in Kommunen nicht angemessen bewirtschaftet wird. Einem Investitionsrückstau folgt oft ein Verkauf an Investoren, die die Wohnungen nicht nach sozialen Kriterien entwickeln. Darum sollte der Antrag auch den Erhalt des bezahlbaren Wohnraums betonen.
Der Antrag L2 entstand, um zu betonen, dass neben privaten Investoren stärker als bisher die Komunen und das Land in der Pflicht stehen, Wohnraum zu schaffen. Diese Absicht des Antrages sollte in der Einleitung deutlich werden.