Nach aktueller Rechtssprechung (Urteil VGH München vom 24.3.2016) haben zuständige Stellen ihre Entscheidungen auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes zu fällen. Wenn Verwaltungsvorschriften dem nicht entsprechen, sind sie im Zweifelsfall nicht bindend. Der aktuelle Wissensstand ist zusammengefasst in Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten der Bundesländer (sog. "2. Helgoländer Papier"), veröffentlicht im Frühjahr 2016, verfasst aber bereits 2015. Es bedarf daher keines Brandenburger Sonderrechtes in Form der TAKs, welche das Umweltministerium bis heute nicht aktualisiert hat - warum auch immer.
Antrag: | Windenergie naturverträglich ausbauen |
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Antragsteller*in: | Heinz-Herwig Mascher (KV Oberhavel) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2016, 19:48 |