Wir Bündnisgrünen sollten unbedingt berücksichtigen, dass von WEA nicht nur Luftgetier und Landschaft, sondern auch Menschen betroffen sind, die daher in solchen Anträgen auch vorkommen sollten. Die Anwohner kommen in dem Antrag ausschließlich als potentielle finanzielle Profiteure der Windenergie vor (unten unter Punkt 9.) Dieser potentielle Nutzen betrifft aber nur die Leute, die da auch investieren können (und wollen). Das Negieren der betroffenen Anwohner ist genau das, was uns – leider zu Recht – von Freien Wählern und einer großen Anzahl von Bürgerinitiativen vorgeworfen wird.
Der offizielle Sprachgebrauch ist nicht „Windeignungsflächen“, sondern „Windeignungsgebiete“.
Der Satzteil „In den Genehmigungsverfahren, wo Windenergieanlagen errichtet werden können, …“ ist uneindeutig. Ist gemeint, dass bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete der Artenschutz verstärkt berücksichtigt werden muss (so verstehe ich es), oder sind tatsächlich die Genehmigungsverfahren gemeint, in denen WEA innerhalb bestehender Windeignungsgebiete ihren Ort zugewiesen bekommen? Das müsste auf jeden Fall entsprechend klar formuliert werden. Wenn das Zweite gemeint ist, müsste es m.E. heißen: „In den Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen müssen eine möglichst geringe Belastung der Anwohner, der Artenschutz und der Schutz von Ökosystemen verstärkt berücksichtigt werden.“