Die 1,9 % der Landesfläche wurden bereits in der Energiestrategie 2020 (von 2008 oder 2009?) für hinreichend erachtet, die erforderliche Menge Windstrom zu produzieren. Seitdem hat die Effektivität der Anlagen, schon allein durch ihre seitdem stark gewachsene Höhe, beträchtlich zugenommen, so dass nicht anzunehmen ist, dass man für die seitdem nicht geänderten Windenergieziele immer noch dieselbe Fläche braucht. Völlig abwegig ist es aber, sich gegen einen noch größeren Flächenanteil zu wehren. Auf die Idee, mehr als 1,9 % zu fordern, käme keine Brandenburger Partei und entsprechend erst recht keine Brandenburger Regierung. Sehr sinnvoll wäre hingegen, zu prüfen, zum Schutz der Menschen, Landschaft, Wälder, ob man nicht bei gegebenen Energiezielen mit deutlich weniger Fläche als den 1,9 % auskommt. Mit der „Obergrenze“ von 2 % macht man sich m.E. lächerlich.
Antrag: | Windenergie naturverträglich ausbauen |
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Antragsteller*in: | Rainer Schneewolf |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.11.2016, 19:59 |